Belehrung zur Rücknahme / Entsorgung von Batterien und Akkus
Jeder Endverbraucher ist nach dem Batteriegesetz zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien und/oder Akkus verpflichtet. Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Auch Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben.
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS) organisiert die Sammlung und das Recycling von Akkumulatoren und Batterien. Ge- und verbrauchte Gerätebatterien können unentgeltlich in den von der Stiftung GRS zur Verfügung gestellten Behältnissen entsorgt werden. Industriebatterien können bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Recycling- oder Werkstoffhöfe) entsorgt werden.
Die Batterien bzw. Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die die erkmann GmbH im Sortiment führt oder geführt hat bzw. die sich in den von der erkmann GmbH gelieferten Geräten befunden haben, können Sie an folgende Adresse zurückschicken:
- Wilhelm Erkmann GmbH
- Industriestraße 15
- 59387 Ascheberg
Wir werden die Batterien dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Die auf den Batterien und Akkumulatoren abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Weitere Informationen zum Batteriegesetz und zum "Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien" finden Sie im Internet unter:
BMU > Abfallwirtschaft - Downloads
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Alte Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt.
Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.